AGB

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Buchungsmodalitäten

1. Optionen

Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Diese verfallen, wenn nicht spätestens drei Tage bis 17:00 Uhr vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb von einem Werktag nach Aufforderung durch die Agentur eine Festbuchung erfolgt. Die Option verfällt sofort, wenn eine Festbuchung durch einen Dritten möglich ist und der optionierte Termin auch nach Rückfrage bei dem Auftraggeber, mit dem die Option vereinbart wurde, nicht zu einer Festbuchung führt. Optionen werden nach Buchungseingang notiert. Handelt es sich nicht um eine Erstoption, wird dem Auftraggeber der Rang der Optionen mitgeteilt. Verfällt eine Option rücken nachfolgende Optionen in der Reihenfolge nach.

1.2. Festbuchungen

Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich, sie stellen eine für den Künstler und dem Auftraggeber verbindliche Auftragserteilung dar. Sie sind auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich schriftlich zu bestätigen unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten.

Im Falle einer Festbuchung steht dem Künstler das vereinbarte Honorar auch dann in voller Höhe zu, wenn der Auftrag aus Gründen, die der Künstler nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht im vereinbarten Umfang durchgeführt wird.
Honorar / Zahlungsmodalitäten

Ist eine Anreise am Vortag erforderlich und/oder dauert eine Reise zum und vom Produktionsort pro Tag mehr als 4 Stunden oder liegt der Produktionsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so werden Reisetag nach zeitlichem Aufwand berechnet, wobei Grundlage das vereinbarte Tageshonorar ist. Bei einer Festbuchung hat der Auftraggeber anfallende Fremd- und Nebenkosten (z.B.: Reise- und Übernachtungskosten, Spesen sowie Materialkosten, Requisiten und Styling Kosten) zu tragen und vorab in voller Höhe an den Künstler gegen Vorlage der Belege zu zahlen. Andernfalls ist der Künstler nicht verpflichtet, die mit dem Auftraggeber vereinbarte Tätigkeit zu erbringen. Im Falle einer Auftragserweiterung durch den Auftraggeber, kann der Künstler zusätzlich von ihm erbrachte Tätigkeiten sowie zusätzlich entstandene Fremd- und Nebenkosten gesondert in Rechnung stellen.

2. Zahlungskonditionen

Die Rechnungen einschließlich Künstlerhonorar, Fremd- und Nebenkosten werden in Euro gestellt und bezahlt.
Auf die in Rechnung gestellten Honorare und sonstigen Nebenkosten, ist die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer zu zahlen. Mit Rechnungsstellung ist der Rechnungsbetrag sofort fällig. Die Künstlersozialversicherungsabgabe ist unabhängig davon, ob sie in der Rechnung gesondert ausgewiesen ist, vom Auftraggeber zusätzlich zu entrichten und nicht im Honorar enthalten